Abrechnung Beratung:
Da es sich um eine private Praxis handelt, übernehmen Sie die Kosten selbst. Die psychologischen Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil vertragsärztlicher Versorgung bzw. nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.
Abrechnung Psychotherapie:
Als privat Versicherter ist gegebenenfalls eine Abrechnung über die Versicherung möglich, was im Einzelfall geprüft werden muss.